Wohnbauförderung Bayern


Grundlegendes

Wohnungsbaubericht des Bundesbauministeriums aus dem Jahr 2020 fehlten in Deutschland etwa 1,9 Millionen Wohnungen. Diese Schätzung umfasst jedoch nicht nur leistbaren Wohnraum, sondern den allgemeinen Wohnungsbedarf. Die Zahl der fehlenden leistbaren Wohnungen könnte daher niedriger sein, aber dennoch erheblich.

Ein Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) von 2019 schätzte, dass Deutschland einen Bedarf von etwa 1,5 Millionen neuen Wohnungen bis 2025 hat, um die steigende Nachfrage zu decken. Diese Zahl berücksichtigt jedoch nicht speziell den Bedarf an leistbarem Wohnraum.

 

In Bayern gibt es mehrere staatliche Förderungen, mit denen Bauherren bezahlbare Mietwohnungen (u. a. Sozial‑ und Bedarfsmietwohnungen) errichten und modernisieren können. Die wichtigsten Programme kommen über das Bayerische Wohnungsbauprogramm der BayernLabo und ergänzende Maßnahmen des Freistaats.


Wichtige Förderprogramme für leistbare Mietwohnungen

  • Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum

Der Freistaat fördert private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften mit zinsgünstigen Darlehen (z. B. über die BayernLabo) und ergänzenden Zuschüssen für Neubau, Ersterwerb, Umbau und Sanierung von Mehrfamilienhäusern. Die Wohnungsbau‑ und Modernisierungsmaßnahmen müssen sozial gebunden sein (z. B. 25, 40 oder 55 Jahre) und an Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen gerichtet.

  • Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Für Mietwohnungen mit niedrigen Kaltmieten können Bauherren Darlehen und Zuschüsse erhalten, die an die Höhe der zulässigen Miete (kalt) und die Einkommensgrenzen der Mieter gekoppelt sind. Die Mieter erhalten in vielen Fällen zusätzlich einen monatlichen Mietzuschuss nach ihrer Einkommenssituation.

  • Aufwendungsorientierte Förderung (AOF)

Hier wird die Förderung an den tatsächlichen Aufwendungen (z. B. Bau‑ oder Sanierungskosten pro Quadratmeter) gemessen; auch hier gelten Sozialbindung und Einkommensgrenzen. In bestimmten Konstellationen (z. B. besondere Nachhaltigkeit, Erweiterung von Bestandsgebäuden) gibt es zusätzliche Hinzuschüsse pro Quadratmeter Wohnfläche.

  •   Bayerisches Modernisierungsprogramm

Bestehender Mietwohnraum (z. B. Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten) kann mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen modernisiert werden, wenn die Maßnahmen zu bezahlbarem, barrierefreiem und energieeffizientem Wohnraum führen. Typische Beispiele sind Sanierung, energetische Maßnahmen, barrierefreie Umgestaltung.

 

  • Typische Förderbedingungen und Werte

Sozialbindung der Mietwohnungen über 25, 40 oder 55 Jahre, je nach Programm und gewähltem Baustein.

Einkommensorientierte Mietobergrenzen (Kaltmieten) sowie angemessene Wohngrößen nach Haushaltsgröße.

Zuschüsse können je nach Modul (z. B. Eignungsprogramm, Nachhaltigkeit, Ortskernsanierung) bis etwa 600–850 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen, meist in Kombination mit zinsgünstigen Darlehen.

Die Mindestförderhöhen (z. B. 100.000 Euro für neuen Mietwohnraum, 25.000 Euro für Modernisierungen) gelten für 2026 im Rahmen der bestehenden Paketregelung.

 

Da all unsere geplanten Bauwerke sämtlich Anforderung zur Erlangung der höchst möglichen Förderung erfüllen, ist eine langfristig kostengünstige Miete gesichert.