Wohnbauförderungen Österreich


Unsere Wohnkonzepte erfüllen in Österreich alle relevanten Standards für Baubiologie, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Sie werden je nach Bundesland gezielt an die Förderbedingungen angepasst, um die maximal möglichen Zuschüsse und Förderungen zu sichern.

Dies gewährleistet Mieter*innen eine langfristig kostengünstige Miete.

Auf Bundesebene gibt es vor allem steuerliche und investive Maßnahmen (Wohnbau-Konjunkturpaket, Sanierungsoffensive, Wohnschirm etc.), während die klassische Wohnbauförderung für leistbares Wohnen überwiegend Sache der Bundesländer bleibt.

Zentrale Bundesmaßnahmen (Stand 2024–2026)


  • Wohnbau‑Konjunkturpaket 2024–2026: Rund 2 Mrd. Euro für nachhaltigen, leistbaren Wohnraum, insbesondere für Neubau und Sanierung von Mietwohnungen (gemeinnützige und gewerbliche Bauträger).infina+1
  • Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder: 390 Mio. Euro für Neubau von Eigentumswohnungen und Mietwohnungen mit Kaufoption, 390 Mio. Euro für Neubau von Mietwohnungen, 220 Mio. Euro für Sanierung von Mietwohnungen durch gemeinnützige Bauvereinigungen (Klimaschutz und leistbare Mieten).bmf.gv+1
  • Sanierungsoffensive / Sanierungsbonus: Bundesförderung für thermisch‑energetische Sanierungen von Wohngebäuden mit bis zu rund 30% der förderfähigen Investitionskosten, kombinierbar mit Landesförderungen.oesterreich+2
  • Bundesmittel für Energieeffizienz bei vermieteten Wohngebäuden: 120 Mio. Euro pro Jahr 2024 und 2025 für thermische Sanierung von Wohngebäuden mit Miete nach Kostendeckungsprinzip.
  • Handwerkerbonus PLUS: Zuschuss von rund 20% für bestimmte Renovierungs‑ und Sanierungsleistungen im Wohnbereich, zur Entlastung privater Haushalte und Stärkung leistbaren Bestands.
  • Wohnschirm: Bundesmittel zur Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung, 2024 auf insgesamt 125 Mio. Euro aufgestockt.

Steuer‑ und Abgabeninstrumente mit Wohnungsbezug


  • Gebührenbegünstigungen für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (z.B. Erleichterungen bei Kredit‑ und Eintragungsgebühren im Rahmen des Konjunkturpakets, abhängig von Kredithöhe).
  • Anpassungen im Bereich Liebhabereibeurteilung (Verlängerung des Beurteilungszeitraums um fünf Jahre) zur Verbesserung der Investitionsbedingungen im Mietwohnungsmarkt.
  • Ermöglichung bzw. Unterstützung von Freizeitwohnungs‑, Nebenwohnsitz‑ und Leerstandsabgaben durch Länder/Gemeinden, um Spekulation und Leerstand zu reduzieren und so leistbaren Wohnraum zu fördern.

Wohnbauförderungen für leistbares Wohnen sind in Österreich primär Ländersache und variieren stark in Höhe, Bedingungen und Schwerpunkten (z. B. Neubau, Sanierung, Eigentum vs. Miete). Der Bund unterstützt über Zweckzuschüsse und Rahmenprogramme wie das Konjunkturpaket.