Förderprogramme der EU


Seitens der EU gibt es aktuell kein einheitliches „Bundes‑Förderprogramm“ wie auf nationaler Ebene, sondern eine Kombination aus finanzierbaren EU‑Instrumenten und einem neuen europäischen Rahmenplan für leistbaren Wohnraum, der über nationale und regionale Programme umgesetzt wird. Im Kern fließen die meisten Mittel über Kohäsions‑, InvestEU‑ und andere Fonds in Programme, die die Mitgliedstaaten für sozialen und erschwinglichen Mietwohnraum einsetzen dürfen.

Europäischer Plan für leistbaren Wohnraum (EAHP)

Der „European Affordable Housing Plan“ (EAHP) ist der zentrale politische Rahmen der EU für mehr sozialen und erschwinglichen Mietwohnraum.

  • das Wohnungsangebot zu erhöhen,
  • Investitionen im sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau zu mobilisieren und
  • regulatorische Hürden im Baubereich abzubauen.europa-in-niederoesterreich+1

Die EU plant dafür zusätzliche Investitionen in Höhe von rund 10 Mrd. Euro zwischen 2026 und 2027 u. a. über InvestEU sowie Anreize über Neuprogrammierung von Kohäsionsfonds.

Wichtige EU‑Finanzierungsinstrumente für Mietwohnungen

  1. Kohäsionsfonds und Europäischer Sozialfonds plus (ESF+): Mitgliedstaaten können Mittel aus diesen Fonds für sozialen Wohnraum, Sanierung von Bestandswohnungen und barrierefreies Wohnen einsetzen, sofern sie nationale Programme definieren. Je nach Mitgliedstaat können diese Mittel in kommunale oder gemeinnützige Mietwohnbauprojekte (z. B. Neubau erschwinglicher Mietwohnungen) einfließen.germany.representation.
  2. InvestEU‑Programm: InvestEU unterstützt Mixed‑Finance‑Projekte (Kombination aus öffentlichen und privaten Mitteln), u. a. auch Beteiligungen im Bereich erschwinglicher Wohnraum. Im Zuge des EAHP sollen rund 10 Mrd. Euro zusätzlich in Perioden 2026–2027 für Wohn‑ und Quartiersprojekte mobilisiert werden.
  3.  Städtebauförderung und ESI‑Fonds (ESIF‑Mittel): Zahlreiche Quartiers‑ und Stadterneuerungsprogramme in den EU‑Ländern werden über EU‑Strukturmittel finanziert; diese können auch energetische Sanierung und Bezahlbarkeit von Mietwohnungen unterstützen, wenn sie in den nationalen Programmen so ausgestaltet werden.

EU‑Beihilferegelungen und DAWI‑Freistellungsbeschluss

  • Erweiterter DAWI‑Freistellungsbeschluss (2025/2630)

Dieser Beschluss erleichtert es Mitgliedstaaten, öffentliche Ausgleichsleistungen für die Bereitstellung von sozialem und erschwinglichem Mietwohnraum zu gewähren, ohne jedes Mal eine aufwendige EU‑Beihilfenotifizierung durchzuführen.

Förderfähig sind u. a. Investitionskosten für Neubau, Erwerb, Umbau oder Sanierung von Mietwohnungen, sowie Anpassungen an Barrierefreiheit, Umwelt‑ und Klimaresilienz.

  • Erschwinglichkeitsdefinition durch Mitgliedstaaten

Die EU legt nicht fest, wie „erschwinglich“ zu bemessen ist, sondern überlässt dies nationalen, regionalen oder lokalen Stellen. Typische Kriterien sind etwa das Verhältnis von Miete zu Einkommen oder die Forderung an öffentliche/ gemeinnützige Anbieter, Mieten unter der ortsüblichen Miete zu halten.

 

Um für die künftigen Mieter*innen unserer Objekte eine langfristig günstige Miete zu gewährleiten, versuchen wir bei allen Wohnbauprojekten Förderungen der EU zu generieren.